FSE 2.0: neue Datenschutzpflichten für private Einrichtungen
Ab dem 31. März 2026 wurde der Anwendungsbereich des Fascicolo Sanitario Elettronico 2.0 auch auf private nicht akkreditierte Ambulanzen ausgeweitet. Dies bringt neue Pflichten in Bezug auf klinische Dokumente, Interoperabilität, Datenschutzverantwortlichkeiten, das Recht auf Datenverbergung und interne Nachverfolgungsverfahren mit sich. Der Artikel betont, dass die Rolle des Verantwortlichen, der IT und des DPO zentral wird, um Fehler im Umgang mit Gesundheitsdaten zu vermeiden. Für private Einrichtungen ist dies nicht nur eine technische Anpassung, sondern eine organisatorische und rechtliche Überarbeitung der Prozesse. Das Thema ist wichtig, weil FSE 2.0 unmittelbar die Beziehung zwischen der Digitalisierung des Gesundheitswesens und dem Schutz hochsensibler Daten betrifft.
Quelle: Agenda Digitale


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